Sterbegeldversicherung’s blog

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Fakten und Wissenswerte zur Pflegeversicherung

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland beträgt heute rund 2,9 Millionen. Deren Zahl wird nach vorsichtigen Schätzungen zufolge auf über 3,75 Millionen bis zum Jahr 2030 steigen.

Die Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen bzw. jeder kann plötzlich ein Pflegefall werden. ca. 67 % aller Männer werden zum Pflegefall und über 75 % aller Frauen.

Wann und welche Leistungen Pflegebedürftige aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bekommen, hängt von der Dauer der Pflegebedürftigkeit, vom Pflegegrad und der Art der Pflege ab.

Durch die steigende Zahl der Pflegebedürftigen werden die Preise für einen Pflegeplatz weiter steigen.

Das Pflegepersonal ist heute schon bzw. die ambulanten Pflegedienste sind voll ausgebucht / ausgelastet und können den Bedarf an zu pflegenden nicht decken.

Die Beiträge der gesetzlichen Pflegversicherung werden in den nächsten Jahren weiterhin nach oben gehen. Noch traut sich keine Partei an dieses Thema ran, weil es zu viele Wählerstimmen kosten würde. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, ist zu resümieren, dass der Staat es gerne sehen würde, dass jeder Bürger eine „Private Pflegezusatzversicherung“ abschließen sollte / müsste.

Von den 2,9 Millionen Pflegebedürftigen Personen, werden heute ca. 2,1 Millionen Zuhause durch Angehörige und Pflegedienste betreut/gepflegt. Die anderen rund 800.000 Pflegebedürftigen sind in Heimen vollstationär untergebracht. Die durchschnittliche Pflegedauer Zuhause beträgt heute über 8 Jahre. Die Betroffenen möchten ihren Lebensabend in ihrem gewohnten Umfeld verbringen. Das bedeutet für die gesamte Familie nicht nur finanzielle, sondern auch körperliche und psychische Belastung. Zumal sich die Familienstrukturen verändert haben. In den meisten Familien gibt es weniger Kinder, sehr oft sind die Kinder berufstätig und können sich nicht so intensiv um ihre Eltern oder Angehörigen kümmern, wie es früher in den Mehrgenerationenhaushalten der Fall war.

Um das Leben in den gewohnten 4 Wänden fort führen zu können, deckt die soziale / gesetzliche Pflegeversicherung die anfallenden Kosten nicht ab. Die restlichen Kosten tragen die Familienangehörigen aus deren eigenen Taschen. Deshalb wird auch die gesetzliche Pflegeversicherung als „Teilkostenversicherung /Teilkaskoversicherung“ bezeichnet. Im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) finden sich alle wichtigen Regelungen zur Pflegeversicherung.

An den beiden Schaubildern ist gut zu erkennen, dass bei durchschnittlicher Betrachtung von entstehenden Pflegekosten, von ca. 3500 € monatlich (in Großstädten ca. 750 € mehr Kosten / Aufwendungen) die gesetzlichen Geldleistungen nicht ausreichen. Es sollten zwischen 1250 € und 1750 € in den Pflegegraden 4 und 5 zusätzlich über eine „Private Pflegzusatzversicherung“ abgesichert werden.